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Bericht von der Samtgemeinde-Ratssitzung

Themen aus dem Samtgemeinderat – Sitzung vom 22. Juni 2023

Personalien:

Fabian Killer rückt für René Görtz, der seinen SG-Ratssitz aus persönlichen Gründen aufgegeben hat, in den Samtgemeinderat nach und übernimmt auch den Vorsitz des Schulausschusses.

Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätten der Samtgemeinde Nienstädt

„Notgedrungen“ haben wir der Satzungsänderung und den damit verbundenen Gebührenerhöhungen zugestimmt.

Da das Land Niedersachsen weiterhin konsequent gegen die sich aus Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung ergebende Verpflichtung des Landes, den Gemeinden und Landkreisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen verstößt, bleibt uns als Kommune keine andere Wahl, als einen großen Teil der entstehenden Kosten an die Eltern weiterzugeben.

Auf eine entsprechende Resolution der Kommunen im Landkreis Schaumburg vom Juli 2022 ist bis heute keine Antwort erfolgt.

Gegen die geplante generelle Streichung der Gebührenermäßigung für das Mittagessen sofern ein Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen kann haben wir bereits in Samtgemeindeausschuss gestimmt und konnten die Ausschussmitglieder der anderen Parteien und die Verwaltung von unserer Sichtweise überzeugen, dass eine Gebührenermäßigung immer dann erfolgt, wenn für die Gemeinde keine Kosten für Mittagessen entstehen.

Der Samtgemeinderat ist dem ebenfalls nachgekommen.

TOP Antrag Architektenwettbewerb

Um bei größeren Bauprojekten in der Samtgemeinde eine größtmögliche Wettbewerbssituation unter den planenden Ingenieur- und Architekturbüros herzustellen und dem Rat der Samtgemeinde Nienstädt einen frühzeitigen Einfluss auf die gestalterische und finanzielle Ausführung entsprechender Projekte zu ermöglichen, hatten wir den Antrag gestellt, dass für künftige Bauprojekte mit einer vorausgehenden Planung und begleitenden Bauüberwachung ab einem festzulegenden finanziellen Aufwand grundsätzlich ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden sollte.

Als positives Beispiel für ein entsprechendes Verfahren kann der Krippenbau der Krippe Seggebruch durch die Gemeinden Helpsen&Seggebruch dienen. Durch den damals durchgeführten Architektenwettbewerb konnte der Bau sachdienlich und kostengünstig erstellt werden. Auch das Rechnungsprüfungsamt befürwortete die damalige Vorgehensweise.

Leider konnten wir keine Mehrheit der Ratsmitglieder für einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss gewinnen, da offensichtlich in den Fraktionen noch Diskussionsbedarf bestand.

Als Kompromiss haben wir den Antrag zunächst zurückgestellt. Das Thema wurde zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

Wir bleiben am Ball.

Antrag Kostenbeteiligung

Die kaum noch kontrollierbare Kostenentwicklung der Turnhallensanierung in Nienstädt hat uns dazu bewegt, diesen Antrag zu stellen.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir es grundsätzlich für richtig befinden, dass sich die Samtgemeinde an der Finanzierung eines entsprechenden Projekts im Rahmen der anteiligen Nutzung der Immobilie beteiligt!

Für falsch halten wir eine pauschale prozentuale Zusage der Kostenübernahme, ohne dass die Samtgemeinde Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen kann. Im Rahmen der notwendigen Ausgabenkontrolle und eines seriösen Controllings muss bei Zusagen von Kostenbeteiligung genau definiert werden, für welche Leistungen zugesagte Mittel Verwendung finden dürfen. Eine Festlegung der Höhe der Beteiligung in Euro ist u.E. ebenfalls nötig.

Unseren entsprechenden Antrag hat der Rat der Samtgemeinde mit 13 Gegenstimmen bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Planung von Bauprojekten

Ein weiterer Antrag von uns war, ein neutrales Planungsunternehmen mit der Planung und Kostenschätzung zu beauftragen, was im Nachhinein nicht gleichzeitig den Bau durchführen soll und stattdessen das Controlling für das Bauprojekt übernimmt. Das Ziel sollte eine bessere Kostenkontrolle für die Samtgemeinde sein. Das Argument anderer, dass Baukosten fast immer den Plan übersteigen, ist für uns kein Grund, die Kosten nicht besser zu kontrollieren. Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit.

Antrag Wappensatzung

Unserem Antrag auf Erstellung einer Wappensatzung, die die Verwendung des Samtgemeindewappens durch örtliche Vereine, zugelassene politische Gruppierungen und ggf. Unternehmen regelt wurde im Grunde mit 13 gegen 8 Stimmen angenommen.

Wir waren hier gerne kompromissbereit und haben einer abgeänderten Beschlussvorlage zugestimmt, wie von der Verwaltung gewünscht:

So lautet der endgültige Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Nienstädt beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Wappensatzung, die Führung und Verwendung des Gemeindewappens der Samtgemeinde regelt.

Kommunale Wärmeplanung

Nachdem wir einen entsprechenden Antrag bereits in der Gemeinde Helpsen durchsetzen konnten (wir berichteten dazu), haben wir den gleichlautenden Antrag nun auch auf Ebene der Samtgemeinde gestellt.

Ziel dieses zusätzlichen Antrags zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung war u. a., dass die Samtgemeinde rechtzeitig einen Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt.

Begründung:

Die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung stellt eine wichtige Grundlage für Entscheidungen dar, die unsere Einwohnerinnen und Einwohner künftig auf Basis der Gebäudeenergiegesetzes treffen müssen. Diese Entscheidungen werden mit teils hohen Investitionen verbunden sein.

Nach aktueller Gesetzeslage wäre die Samtgemeinde Nienstädt nicht gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Daher besteht Stand heute (bei Antragsstellung bis 31.12.2023) die Möglichkeit, die Kosten einer kommunalen Wärmeplanung zu 90% durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördern zu lassen. Ab dem 01.01.2024 beträgt die Förderhöhe nur 60%.

Da momentan eine hohe Dynamik in den Gesetzgebungsverfahren besteht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die SG Nienstädt eine Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung unterzogen wird.

Unsere Nachfrage bei der Niedersächsischen Klimaschutz- und Energieagentur hat unsere Sichtweise zu diesem Thema bestätigt. Zur schnellstmöglichen Beantragung der erhöhten Fördermittel wurde uns geraten.

Nach langer, intensiver Diskussion konnten wir erreichen, zwar die Beauftragung der Samtgemeinde mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zurückgestellt wurde, aber zumindest sofort eine Fördermittelbeantragung erfolgen soll.


Die Schaumburger Nachrichten haben bereits zur Sitzung berichtet. Hier der Artikel:

Nienstädter Samtgemeinderat spricht sich gegen Änderungen bei der Baufinanzierung aus (sn-online.de)


Alle öffentlichen Informationen finden Sie hier auf dem Portal der SG:

Sitzungstermin – SD.NET RIM 4 | Samtgemeinde Nienstädt (ratsinfomanagement.net)

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